Nationale Rundfunk- und Fernsehbehörde: Ausländische Filme und Fernsehserien dürfen ohne öffentliche Aufführungslizenz nicht online gezeigt werden
Originaltitel: Staatliche Rundfunk- und Fernsehabteilung: Ausländische Filme und Serien dürfen ohne öffentliche Aufführungslizenz nicht online gezeigt werden\Nachrichtenagentur China, 5. September – Laut Website der Staatlichen Administration für Presse, Publikation, Rundfunk und Fernsehen wurde kürzlich ein Hinweis herausgegeben, der die Vorschriften zur Verwaltung von ausländischen Filmen und Serien im Internet bekräftigt. Der Hinweis verlangt, dass ausländische Filme und Serien, die über das Internet oder andere Informationsnetzwerke verbreitet werden, gesetzlich eine "Filmausstrahlungslizenz" oder eine "Fernsehserien-Veröffentlichungslizenz" erhalten müssen. Ausländische Filme und Serien ohne diese Lizenzen dürfen unter keinen Umständen online gezeigt werden.\Der Hinweis stellt fest, dass zur Förderung und Blüte der Online-Kultur, bei gleichzeitiger Bewahrung und Förderung der hervorragenden chinesischen Kulturtraditionen, aktiv hervorragende kulturelle Errungenschaften der Welt aufgenommen werden sollen. Es wird Internet-Audiovisuellen-Dienste-Websites, die die Bedingungen erfüllen, empfohlen, qualitativ hochwertige, gesunde und wahre, gute und schöne ausländische Filme und Serien in begrenztem Umfang einzuführen und zu senden, um den wachsenden geistigen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.\Der Hinweis macht deutlich, dass die Staatliche Administration für Presse, Publikation, Rundfunk und Fernsehen einen Gesamtplan für die Einführung ausländischer Filme und Serien zur Verbreitung über Informationsnetzwerke erstellt. Websites, die gesetzlich die "Internet-Audiovisuellen-Programmlizenz" der Staatsverwaltung erhalten haben und deren Lizenz Projekte der "zweiten Kategorie von Internet-Audiovisuellen-Diensten, Punkt fünf: Sammeln und Ausstrahlen von Filmen, Fernsehserien und Animationsprogrammen" beinhaltet, können ausländische Filme und Serien speziell für die Verbreitung über Informationsnetzwerke einführen, nach Prüfung und Erhalt der "Fernsehserien-Veröffentlichungslizenz" (speziell für Informationsnetzwerke) durch die Presse- und Rundfunkverwaltung auf Provinzebene oder höher, auf der Website ausstrahlen. Der Inhalt und Stil der auf den Websites eingeführten ausländischen Filme und Serien muss gesund und positiv sein, den Anforderungen der "Verwaltungsbestimmungen für die Einführung und Ausstrahlung ausländischer Fernsehprogramme" (Verordnung Nr. 42 der Rundfunkbehörde) entsprechen und die Rechte zur Online-Verbreitung vom Urheber erworben haben.\Der Hinweis betont, dass Internet-Audiovisuellen-Dienste-Websites die relevanten Informationen über die auf der Website ausgestrahlten ausländischen Filme und Serien bis zum 31. März 2015 gemäß den Vorschriften bei der entsprechenden Presse- und Rundfunkverwaltung registrieren müssen. Ab dem 1. April 2015 dürfen nicht registrierte ausländische Filme und Serien nicht online gezeigt werden.
Antworten (3)
Schon wieder Rundfunk...
Dieser Spaßvogel ist wieder da, es wird fast wie eine Monatsblutung.
Rundfunk, verdammt nochmal!!!! Du hast so viele gute Filme zerstört und bist immer noch nicht zufrieden!! Bei den anderen wäre es mir egal, aber du hast vor ein paar Jahren meinen Lieblingsfilm Die Ei-Dieb-Hatz (Jagdgebiet) zerstört und jetzt fängst du wieder mit diesem Mist an!! Verdammt, geh sterben!! Wirklich sterben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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